Vermieter ist verpflichtet „hohle Wandfliesen“ korrekt zu befestigen

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, hohle Wandfliesen im Badezimmer so zu befestigen, dass die Montage von handelsüblichen Badezimmerutensilien und Kleinmöbeln möglich ist. Das hat das AG Kiel mit Urteil vom 08.05.2013 (Az.: 113 C 344/12) entschieden.

Wie der Kieler Mieterverein berichtet, hatte die Mieterin einer Wohnung festgestellt, dass die Mehrzahl der Fliesen im Badezimmer nur noch durch die Verfugung gehalten wurden. Aus diesem Grund konnte die Mieterin ihre Badezimmerutensilien und Kleinmöbel nicht an der Wand befestigen. Die Vermieterin verweigerte die Instandsetzung. Die Mieterin klagte. Das AG Kiel gab dem Anspruch statt. Es handelte sich im vorliegenden Fall um eine neue Wohnanlage. Mit solchen Mängeln war nicht zu rechnen, so das AG Kiel. Die Vermieterin wurde verurteilt, die Fließen fachgerecht zu befestigen.

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