T-Shirts mit „Scheiß RTL“ Verunglimpfung des Privatsenders?
Der Fernsehkritiker Holger Kreymeier verkaufte auf seinem Blog T-Shirts mit dem Aufdruck „Scheiss RTL“ und dem Logo des Kölner Privatsenders. Er wollte damit das niveaulose Programm von RTL kritisieren, so Kreymeier. RTL hatte gegen die T-Shirts geklagt und vom Landgericht (LG) Köln Recht bekommen. Dagegen war Kreymeier in Berufung gegangen. Das OLG vertrat die Auffassung, dass das Wort „Scheiß“ zu pauschal gegen RTL gerichtet sei, um als zulässige Kritik nter den Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit zu fallen.
„Die Sache ist durchaus schwierig in der Abwägung“, so der Vorsitzende Richter am OLG Hubertus Nolte. Kreymeier wies darauf hin, dass der Sender in einigen Formaten selbst eben jenen Fäkal-Jargon pflege, den er nun angreife. Allerdings werde bei der Formulierung „Scheiss RTL“ nicht deutlich, was Kreymeier an RTL kritisiere. Die Aussage verunglimpfe die Marke werde als Ganzes. Ein solcher „Rundumschlag“ sei nicht zulässig, so Nolte.
Holger Kreymeier, zog seine Berufung auf Vorschlag des OLG Köln zurück.
rtl ist doch aber scheiXXX…oder nicht ? und das ganz pauschal…
„Scheiss RTL“ ist ein unzulässiger „Rundumschlag“ und nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, urteilt OLG. http://t.co/p3odfcKpzh