Besitz ist nicht gleich Markenbenutzung
Die alleinige Registrierthaltung einer Domain gilt nicht als markenmäßige Benutzung einer Marke.Urteil des OLG Hamburg 12.04.2007, Az. 3 U 212/06
Die alleinige Registrierthaltung einer Domain gilt nicht als markenmäßige Benutzung einer Marke.Urteil des OLG Hamburg 12.04.2007, Az. 3 U 212/06
Autor: BD
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