Pflicht zur Preisangabe bei Telefondiensten
Der BGH hat entschieden, dass in jeder Werbung für Telefon-Auskunftsdienste eine vollständige Preisangabe gemäß Preisangabenverordnung, mit Ausnahme des Hörfunks, enthalten sein muss. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ: I ZR 66/01
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