Mehr Rechte für Väter: Umgang auch gegen den Willen der Mutter
Leibliche Väter sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten, selbst dann wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Bundestag am Donnerstag verabschiedet (Drucksache 17/12163 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters).
Biologische Vater konnten bisher nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. Künftig ist entscheident, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern in mehreren Entscheidungen das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen.
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