Kein Recht auf „Sperrungsentgelt“
Das AG Meldorf hat mit seinem Urteil vom 18.01.2008 entschieden, dass ein Netz-Betreiber keinen Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes für die Sperrung eines Mobilfunkanschlusses hat. AG Meldorf vom 18.01.2008, AZ 84 C 1380/07
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