Inzest weiterhin strafbar
Der Beischlaf zwischen Geschwistern, der nach § 173 Abs. 2 StGB strafbar ist, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte Patrick S. aus Zwenkau bei Leipzig. Mit seiner Schwester Susan K. hat er bereits vier Kinder gezeugt. Die Odyssee begann vor dem Amtsgericht Leipzig als Patrick S. wegen Inzest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Deshalb reiche er eine Verfassungsbeschwerde ein, mit dem Argument er habe ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das sah der zweite Senat etwas anders und wies die Beschwerde zurück. Patrick S. muss nun seine Strafe absitzen.
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