Elitepartner.de: Kündigung per E-Mail doch wirksam

Das LG Hamburg gab der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Partnerbörse EliteMedianet GmbH (Elitepartner.de) statt. Elitepartner.de hatte eine Vertragsklausel verwendet, die es Verbrauchern verwehrte, sich per E-Mail von einem Vertrag zu lösen. In der umstrittenen Klausel heißt es, für eine wirksame Kündigung ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Die elektronische Form war ausgeschlossen, ein Telefax hingegen möglich. Dies sah das LG Hamburg als unzulässig an.

Die Richter hielten diese Klausel für unzulässig. Die Anforderungen an eine Kündigung seien nicht transparent dargestellt. Der Verbraucher würde unangemessen benachteiligt (Urt. v. 30.04.2013, Az. 312 O 412/12).

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