Eine Dauerwerbesendung ist keine Promotion
Wer eine Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion“ kennzeichnet, verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
Im Dezember 2007 hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Es ging um einen Sender der im November 2006 eine Dauerwerbesendung mit dem Schriftzug „Quelle-Promotion“ kennzeichnete. Der Sender behauptete, der Schriftzug „Promotion“ sei ein Synonym für Werbung und ein durchschnittlich verständiger Zuschauer könne dies ohne Weiteres erkennen. Das sah das Gericht jedoch anders. Der Schriftzug sei eben nicht eindeutig, da die Gefahr besteht, dass ein Teil der Zuschauer den Werbecharakter der Sendung nicht erkennt. Außerdem stehe das Wort „Promotion“ auch für den Erwerb der Doktorwürde. Somit sei es mehrdeutig.
Bis zur endgültigen Entscheidung ist es dem Sender Untersagt eine Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion“ zu kennzeichnen. Also merken wir uns: Promotion und Dauerwerbesendung sind zwei Paar Schuhe…
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