Begriff „TV Premiere“ irreführend
Die Bezeichnung „TV Premiere“ ist irreführend, wenn der Film zuvor im Pay-TV gesendet wurde. Damit wird dem Zuschauer der Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Sendung die erstmals im Fernsehen läuft und nicht erstmals im frei empfangbaren „Free TV“, so das OLG Köln. Der Begriff ist jedoch zulässig, wenn das
„Täuschungspotential durch eindeutige und klar zugeordnete Erläuterungen ausgeschlossen wird“.
Den Beschluss des OLG Köln kann man hier nachlesen: OLG Köln, Az.: 6 W 12/08 vom 07.02.2008
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