Baustellenschild reicht bei Untersagund der Benutzung einer Domain aus
Wenn einem Inhaber einer Domain die Benutzung dieser untersagt wurde, so muss er die Seite nicht unbedingt vom Netzt trennen. Ein „Baustellen-Hinweis” oder eine leere Seite reichen aus, um darauf hinzuweisen, dass die Seite nicht mehr benutzt wirde. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 28.08.2007
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