Amazon Dokumentation darf weiter ausgestrahlt werden – Einstweilige Verfügung aufgehoben
In der ARD-Doku „Ausgeliefert! Leiharbeit bei Amazon“ wurde über die skandalösen Arbeitsbedingungen bei Amazon Deutschland berichtet. Amazons ehemaliges Patnerunternehmen hat sich gegen die Dokumentation mit einer einstweiligen Verfügung zunächst gewehrt (Rechtsfokus Beitrag vom 10.04.2013). Das LG Hamburg hat diese einstweilige Verfügung nun aufgehoben, die HR Online berichtet.
Die Hamburger Richter konnten in der Formulierung keine die Rechte des Dienstleisters verletzenden Äußerungen erkennen. Die Äußerungen seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Das Urteil (Az. 324 O 129/13) ist noch nicht rechtskräftig. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung will der Anwalt des Dienstleister in Berufung gehen.
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