„Abmahndeckel“ passiert Bundesrat
Am Freitag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ den Bundrat passiert. Wie bereits berichtet, sollen Verbraucher vor überhöhten Gebührenforderungen besser geschützt werden indem Anwaltskosten bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Privatleute beschränkt werden. Mit dem Gesetz soll die „Durchsetzungsrichtlinie“ in deutsches Recht umgesetzt werden.
Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf wurden vom Bundesrat kaum vorgenommen.
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