Abmahnung: Nicht jeder Stollen ist auch ein Dresdner Stollen
Mittwoch, 11. November 2009 21:27
Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd nach Markenrechtsverletzern. Erwischt hat es Carola Enning vom Webautritt hausfrauenseite.de. Der Verstoß: Sie hat ein Rezept ihrer Schwiegergroßmutter für einen „Dresdner Stollen“ angeboten. Ein Stollen darf sich nur dann „Dresdner Stollen“ nennen, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entspreche. Eine der Voraussetzung sei, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.
Der Verein greift rigoros durch. Auch Umschreibungen wie „Stollen nach Dresdner Art“ werden nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen sind eingetragene Markennamen. Der Verein beruft sich auf § 16 MarkenG. Darin ist zu u.a. lesen:
(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, dass es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, dass der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.
(2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschränkt sich der Anspruch darauf, dass der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.
Somit dürfte es im Prinzip ausreichen, wenn man das Rezept mit „Dresdner Stollen®“ kennzeichnet. Das „R“ steht für Registered Trademark. Immerhin war der Verein so fair und hat zunächst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserklärung gefordert. „Ich hoffe, ich bin damit den Änderungswünschen vollständig und fristgemäß nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit Rückschein angekündigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht.“, so Enning auf der Webseite.
Die Betreiberin der Seite hat ein Voting gestartet, wie man die Stolle nun nennen soll. Vorschläge sind u.a. „the Stollen formerly known as Dresdner“, „Paragraphen-Stollen“ oder „Sachsen-Stollen“.
Thema: News | Kommentare (0) | Autor: BD