Mittwoch, 19. Mai 2010 19:48
Wie am 29.04.2010 berichtet, hat die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/1447 vom 21.04.2010) an die Bundesregierung gestellt. Die Fraktion wollte wissen, was die Regierung gegen Abmahnmissbrauch in Internet unternehmen will. Die Antwort der Regierung liegt nun vor. Kurz gesagt: Änderungen sind vorerst nicht geplant, da sich das System der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bewährt hat.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein Sonderrecht für den Bereich des Online-Handels nicht sachgerecht wäre. In vielen Fällen betreibe ein Online-Händler auch ein Ladengeschäft, so dass er die Einhaltung unterschiedlicher Regeln beachten müsste, schreibt sie. Man verspricht es werde „sorgfältig und intensiv geprüft“, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Konkrete Änderungsvorschläge gibt es zur Zeit noch nicht. Auch bestehe derzeit kein Bedarf daran, die Thematik auf EU-Ebene zu regeln, so die Bundesregierung. Begründet wird dies damit, dass die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in anderen EU Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Österreich, nicht vorgesehen ist.
Die ganze Antwort ist hier zu finden: Die Regierung (BT-Drucksache 17/1585)