Donnerstag, 19. Juni 2008 10:34
Die DENIC, die zentrale Vergabestelle für Domains mit der Landeskennung „.de“, hat sich bisher wegen „technischer Bedenken“ geweigert, Domains mit nur zwei Buchstaben zu registrieren. So auch bei vw.de, die der Konzern Volkswagen registrieren wollte. Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.04.2008 die Denic verurteilt, die Domain vw.de zu registrieren. Dabei berief sich das Gericht auf § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen indem es heißt:
„Marktbeherrschende Unternehmen […] dürfen ein anderes Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, weder unmittelbar noch mittelbar unbillig behindern oder gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln.“
Aufgrund der marktbeherrschende Stellung der DENIC, sei § 20 GWB anwendbar, so die Frankfurter Richter. Denn nur über die DENIC können Domains mit der Endung „.de“ registriert werden. Konkurrenten gibt es nicht. Die Argumente der Denic waren für die Richter nicht stichhaltig genug und die Weigerung „unverhältnismäßig“. Ein Sachverständigengutachten hat ergeben, dass es nur noch auf 3,5 Prozent der untersuchten Nameserver Probleme mit kurzen Domains gäbe.
Ob die Entscheidung Einfluss auf die Verfügbarkeit von zweistelligen de-Domains haben wird, bleibt abzuwarten. Es gibt aber auch Einschränkungen. Bei Kombinationen wie „com.de“ oder „fr.de“ könnte es, laut Gutachten, zu technischen Problemen kommen. Ob die DENIC, die Registrierung zweistelliger Domainnamen komplett freigeben wird, ist noch offen.
Das Urteil kann man hier nachlesen: OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 U 32/04 vom 29.04.2008