Tag-Archiv für » Bundesverfassungsgericht «

BVerfG darf seine Entscheidungen nicht ausschließlich Juris überlassen

Dienstag, 14. Mai 2013 21:57

Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet hat die Software-Firma Lexxpress aus Gundelfingen bei Freiburg das BVerfG erfolgreich auf Herausgabe seiner Urteile verklagt. Das höchste deutsche Gericht hatte seine Urteile exklusiv der Datenbank Juris zur kommerziellen Verwertung überlassen. Diese Praxis wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bemängelt. Das BVerfG muss nun alle Urteile seit 2009 auch Lexxpress zur Verfügung stellen.

Das Unternehmen Juris gehört mehrheitlich dem Bund und führt einen Teil seiner Gewinne an das Bundesjustizministerium ab. Das BVerfG lässt seine Urteile eigens von Dokumentaren für die Veröffentlichung aufbereiten, mit Leitsätzen, Schlagworten und Querverweisen.

Kommt es zu einer Revision, so hätte das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls ein Problem: Alle Bundesgerichte liefern ihre Entscheidungen bislang ebenfalls exklusiv an Juris.

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Wegen Vergewaltigung Verurteilter zieht vor das BVerfG – Ein DNA-Test an Verwandten überführte ihn

Montag, 8. April 2013 22:01

Im Juli 2010 wurde in Dörpen im Emsland eine Frau vergewaltigt. Einige Monate später wurde ein junger Mann als Täter überführt und vom Landgericht Osnabrück im Jahr 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Polizei stieß auf ihn durch einen Massengentest. Zwar nahm der junge Mann daran nicht teil, allerdings seine Verwandten. Bei diesen wurde eine genetische Ähnlichkeit mit dem Täterprofil festgestellt. Per Gerichtsbeschluss erwirkten die Ermittler einen Gentest bei dem zu dem Zeitpunkt noch Minderjährigen.

Gegen das Urteil des LG Osnabrück haben die Verteidiger des jungen Mannes Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Der BGH hat sich bereits ebenfalls mit dem Fall befasst und in einer Grundsatzentscheidung bestimmt, dass dieser Verwandtschaftsabgleich der Ermittler unzulässig war. Allerdings blieb die Verurteilung in Kraft. Das BGH ging davon aus, dass der die Ermittler nicht davon ausgehen konnten, dass der ABgleich mit Beinahe-Treffern gegen das Gesetz verstößt. Damals war der Umgang mit solchen Treffern noch unklar. Wenn jedoch das BGH feststellt, dass das Vorgehen der Ermittler rechtswidrig war, so muss diese Einschätzung auch für den jungen Mann gelten, so die Argumentation der Anwälte.

Wann sich jedoch das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasse, ist derzeit unklar.

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr

Mittwoch, 30. Juni 2010 22:48

Das Bundesverfassungsgericht hat gegen zwei Beschwerdeführerinnen wegen Wiederholung von bereits in der Vergangenheit erfolglos erhobener Verfassungsbeschwerden eine Missbrauchsgebühr von jeweils 500 Euro verhängt. Gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG kann eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 € auferlegt werden, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt.

Die Beschwerdeführerinnen hatten Beschwerde gegen das das Unterlassen des Gesetzgebers, ein Gesetz zu verabschieden, welches es der Beschwerdeführerin ermöglicht den gegen ihren Großvater bzw. Vater von den zuständigen Bodenkommissionen erhobenen Schuldvorwurf in einem justizförmigen Verfahren überprüfen und durch eine förmliche Rehabilitierung aufheben zu lassen. Der verstorbene Vater bzw. Großvater wurde wegen einer im nationalsozialistischen System angeblich wahrgenommenen Funktion beziehungsweise allein wegen der Größe ihres Grundeigentums enteignet und des Kreises verwiesen.

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da die Beschwerde bereits mangels substantiierter Begründung unzulässig sei. Die Missbrauchsgebühr ist durch die offensichtliche Aussichtslosigkeit der Verfassungsbeschwerden gerechtfertigt, so das Gericht. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann.

Die Entscheidung kann man hier nachlesen: BVerfG Beschluss vom 25.05.2010 – 1 BvR 901/10

Thema: News | Kommentare (1) | Autor:

BVerfG: Zitate aus E-Mails fällt unter Meinungsfreiheit

Mittwoch, 14. April 2010 22:14

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.04.2010 (Az.: 1 BvR 2477/8) entschieden, dass die Veröffentlichung von Zitaten aus einer E-Mail unter die Meinungsfreiheit fällt. Ein solches Zitat kann somit nicht ohne Weiteres zivilrechtlich verboten werden.

Der Sachverhalt

Der Beschwerdeführer betreibt eine Internetseite, auf der er eine Onlinezeitung publiziert. Er beabsichtigte, dort einen Artikel des Autors R. zu veröffentlichen, der sich mit einem Rechtsstreit befasste, in dem R. auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Buches in Anspruch genommen wurde. Der Beschwerdeführer fragte schriftlich bei dem Sozius des Rechtsanwalts H., der den Kläger in jenem Rechtsstreit vertrat, an, ob er ein auf dessen Kanzleihomepage vorhandenes Foto für die Veröffentlichung verwenden dürfe. Der Sozius widersprach ausdrücklich der Nutzung von Bildern seiner Person und seines Sozius H. und drohte dem Beschwerdeführer mit rechtlichen Schritten. Im Zusammenhang mit dem anschließend veröffentlichten Artikel des R. auf seiner Website, in dem sowohl das Auftreten als auch die äußere Erscheinung des Prozessvertreters H. kommentiert wurden, merkte die Redaktion an, dass der Beschwerdeführer auf Anfrage „ein
eindrucksvolles Homepage-Foto seiner Kanzlei zu R.s Glosse nicht habe freigeben wollen“. Zudem wurde der Inhalt der E-Mail des Klägers sowie einer weiteren E-Mail, mit der H. ausdrücklich der Verwendung seines Bildes widersprochen hatte, wörtlich wiedergegeben.

Der Kläger nahm den Beschwerdeführer daraufhin beim LG Berlin auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus dem anwaltlichen Schreiben in Anspruch. Den Anspruch bejahte das LG mit Urteil vom 5. Juni 2007. Der Anspruch ergebe sich aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, so das Gericht. Der Kläger werde durch die Wiedergabe seiner harsch formulierten Ablehnung auf der Website des Beschwerdeführers öffentlich als jemand vorgeführt, der auf eine schlichte Anfrage mit einer scharfen Drohung reagiere. Die dadurch erfolgte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers wiege schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Information.

Dazu das Bundesverfassungsgericht:

„Soweit das Landgericht darauf abhebt, dass der Kläger „öffentlich vorgeführt“ werde, mag dies als Bezugnahme auf die Rechtsfigur der Prangerwirkung zu verstehen sein. […] Ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall ist jedoch nicht nachvollziehbar begründet. Die Urteilsgründe lassen insbesondere nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist.”

Zum Thema: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Interesse der Öffentlichkeit:

„Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.”

Das Bundesverfassungsgericht hat die gerichtlichen Entscheidungen per Beschluss aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Thema: Urteile | Kommentare (0) | Autor:

AG Grimma und Eilenburg: Blitzerfoto als Beweis nicht zulässig

Sonntag, 22. November 2009 17:07

Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, hat das AG Grimma und Eilenburg entschieden, dass Fotos von Blitzanlagen sowie deren Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Ein solcher Eingriff sei demnach nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim. Dies sei aber nicht gegeben.

Die Richter orientierten sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August dieses Jahres. Demnach sei für Geschwindigkeitskontrollen per Videoaufnahme eine Gesetzesgrundlage erforderlich. Hier hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass das allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, da schließlich jeder Bürger auch bei ordnungsgemäßer Fahrweise aufgenommen wird. Bei Blitzern ist dies jedoch nicht der Fall, da nur Personen erfasst werden, die unter Verdacht stehen eine Tempoüberschreitung begangen zu haben. Dies sah das Amtsgericht Eilenburg anders. Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei bereits dann gegeben, wenn „zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann„.

Das Bundesverkehrsministerium teilte der „WirtschaftsWoche“ auf Anfrage mit, dass der Sachverhalt „juristisch geprüft“ werde.

Thema: News | Kommentare (1) | Autor:

spickmich.de gewinnt erneut vor Gericht

Freitag, 18. April 2008 13:35

Spickmich.de, Betreiber eines Schülerportals, hat am 22.08.2007 ein Verfahren gegen eine Gymnasiallehrerin vor dem LG Köln gewonnen (Akte-Abmahnung berichtete). Nun wurde eine weitere Klage, diesmal einer Realschullehrerin, vor dem Landgericht Duisburg abgewehrt.

Am 12.März wurde vor dem LG Duisburg verhandelt. Heute dann das Urteil: Das benoten von Lehrern durch Schüler sei zulässig. Trotzdem ist noch nicht alles überstanden. Die in Köln unterlegene Lehrerin hat angekündigt sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Eine Ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts werden wir nach erscheinen veröffentlichen.

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Kein Zwang zum Umgang mit Kind

Dienstag, 1. April 2008 12:46

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“.
Das Besagt jedenfalls § 1684 BGB. Eltern dürfen aber vom Staat in der Regel nicht zum Umgang gezwungen werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil.

Im vorliegenden Fall ging es um einen verheirateten Mann, der mit einer Ehefrau zwei Kinder hat. Er hat außerdem einen außerehelichen neunjährigen Sohn, für den er Unterhalt zahlt, jedoch keinen persönlichen Kontakt wünscht. Die Begründung: Er will seine Ehe nicht gefährden. Vor vier Jahren wurde er vom Oberlandesgericht Brandenburg unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verurteilt, seinen Sohn alle drei Monate zu besuchen. Das Gericht berief sich dabei auf das oben zitierte Gesetz. Dagegen legte der Vater Verfassungsbeschwerde ein und begründete sie damit, dass er sich durch die Zwangsgeldandrohung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühle. Die Mutter des Kindes wollte den Mann zwingen, seinen Sohn regelmäßig zu besuchen. Dies sei jedoch nicht zum Wohle des Kindes. Außerdem dürfe eine Umgangspflicht grundsätzlich nicht zwangsweise durchgesetzt werden, so das Gericht. Bundesverfassungsgericht, Az.:1 BvR 1620/04 vom 01.04.2008

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlverfahren des BGH

Freitag, 28. März 2008 16:57

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Fachanwalts zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall hatte der Anwalt gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die Zulassung als Revisionsanwalt beim Bundesgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht entschied, dass das Wahlverfahren verfassungsgemäß ist, obwohl die Berufsausübungsfreiheit der Anwälte dadurch eingeschränkt wird.

Hintergrund
Die Anwälte, die vor dem BGH zugelassen sind, erwecken den Eindruck einer „geschlossenen Gesellschaft“. Nicht jeder der Anwalt ist, darf auch tatsächlich mitmischen. Eine Zulassung bekommen nur die Bewerber, die durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim BGH benannt wurden. Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt dem Bundesministerium der Justiz das Ergebnis der Wahl mit. Dieser entscheidet wer von den Bewerbern als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen wird. Zur Zeit sind 31 Anwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Das BGH ist das einzige Bundesgericht mit solchen Beschränkungen. Freie Anwaltswahl? Ja, aber nur wenn der Anwalt auch auf der Liste zu finden ist. Um überhaupt eine Chance auf den begehrten Platz der Auserwählten zu haben, müssen auch gewisse Kriterien erfüllt werden. Es kann nur derjenige zugelassen werden, der das 35. Lebensjahr vollendet und den Beruf eines Rechtsanwalts mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat. Das hat, laut BGH, auch einen guten Grund:

Damit soll sichergestellt werden, dass die Fragen, die der Bundesgerichtshof wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zu entscheiden hat, aus der unterschiedlichen Sicht der jeweiligen Parteien durch einen besonders qualifizierten Rechtsanwalt aufbereitet werden, der eine eigene, unabhängige, von der eigenen Vorbefassung mit der Sache unbelastete Sicht einnehmen kann.

Diese Beschränkungen gelten jedoch nur für Zivilrechtssachen. Vor einem Strafsenat darf sich jeder von einem Anwalt seiner Wahl vertreten lassen. BVerfG Beschluss vom 27.02.20081, Az.:BvR 1295/07

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Inzest weiterhin strafbar

Freitag, 14. März 2008 11:34

Der Beischlaf zwischen Geschwistern, der nach § 173 Abs. 2 StGB strafbar ist, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte Patrick S. aus Zwenkau bei Leipzig. Mit seiner Schwester Susan K. hat er bereits vier Kinder gezeugt. Die Odyssee begann vor dem Amtsgericht Leipzig als Patrick S. wegen Inzest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Deshalb reiche er eine Verfassungsbeschwerde ein, mit dem Argument er habe ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das sah der zweite Senat etwas anders und wies die Beschwerde zurück. Patrick S. muss nun seine Strafe absitzen.

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Beteiligung von Parteien an Privatsendern

Donnerstag, 13. März 2008 7:04

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem gestrigen Urteil entschieden, dass ein absolutes Verbot für Parteien, sich an privaten Rundfunksendern zu beteiligen Verfassungswidrig ist. Die entsprechende Vorschrift des hessischen Privatrundfunkgesetzes verstößt somit gegen das Grundgesetz. In dem verhandelten Fall ging es um die zur SPD gehörende Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG), die ihre Beteiligungen am hessischen Sender FFH aufgeben musste. Der hessische Landtag hat nun bis zum 30. Juni 2009 Zeit, die Vorschrift neu zu regeln. BVerfGG Urteil vom 12.03.2008, Az.:2 BvF 4/03

Thema: News | Kommentare (0) | Autor: