Wenn ich monatlich eine Rechnung begleichen muss, ist dies dann eine Zeit, die nach dem Kalender bestimmt ist, oder werden damit nur genaue Daten, wie jeden 1. des Monats gemeint?
Ich habe leider dreimal hintereinander versäumt mein Verkehrsabo zu begleichen. Nun kam direkt ein Inkassobescheid mit für mich hohen Mahnkosten. Auf der Rechnung kann ich jedoch nichts von „Verzug“ oder „ohne Mahnung“ lesen und informiere mich daher gerade ob dies rechtens ist oder ob ich die Kosten umgehen kann.
]]>Der Anspruch ist aber in mehrfacher Hinsicht begrenzt:Aufgrund der Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 Abs.2 BGB) ist der Anspruch der Höhe nach auf den nicht anrechnungsfähigen Teil der Gebühren beschränkt, die ein Anwalt für die Betreibung der Forderung hätte verlangen dürfen, in der Regel also auf 0,65 Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 4 VV 2400 oder 2402 RVG.
In den Fällen, in denen der Gläubiger nicht davon ausgehen durfte, die Forderung werde ohne Einschaltung der Gerichte beigetrieben werden können, sind weder Rechtsanwaltskosten noch Inkassokosten in der zuvor genannten Höhe erstattungsfähig; auch dies ergibt sich aus der Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 Abs. 2 BGB). Denn der Gläubiger ist gehalten, unter mehreren Möglichkeiten, eine Forderung geltend zu machen, die kostengünstigste zu wählen. Vom Gläubiger ist unter solchen Umständen zu verlangen, dass er seine Forderung sofort im Mahnverfahren oder klageweise beitreibt (OLG Oldenburg,Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/6, m.w.N.).
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