Kommentare zu: Die Nichtannahme unfreier Sendung ist wettbewerbswidrig http://www.rechtsfokus.de/die-nichtannahme-unfreier-sendung-ist-wettbewerbswidrig-2 Wed, 29 Apr 2015 08:44:51 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=4.1.1 Von: Fit4Style Silberschmuck http://www.rechtsfokus.de/die-nichtannahme-unfreier-sendung-ist-wettbewerbswidrig-2/comment-page-1#comment-1815 Tue, 30 Nov 2010 09:57:51 +0000 http://www.rechtsteufel.de/?p=1216#comment-1815 @Jochen hat vollkommen recht. Das trifft aber nicht nur die kleinen Onlinehändler sondern sicher alle.

In Wirklichkeit hebelt eine solche Rechtsprechung den kostenfreien Rücksendewert von 40EUR aus. Denn in Wirklichkeit kann keiner an einem unfrei zurückgesendeten Paket sehen, was der Inhalt ist oder was die Bestellung war. In sofern verpflichtet eine solche Regelung zur Annahme aller unfreien Sendungen.

Im Übrigen hat die Post gerade Ihre Gebühr für unfreie Sendungen auf 15EUR angehoben. Die Post freut sich sicher über diese Entscheidung und nutzt dies natürlich gleich.

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Von: Jochen http://www.rechtsfokus.de/die-nichtannahme-unfreier-sendung-ist-wettbewerbswidrig-2/comment-page-1#comment-1791 Tue, 19 Oct 2010 08:41:13 +0000 http://www.rechtsteufel.de/?p=1216#comment-1791 Als kleiner Händler kann ich nur sagen dass dies ein Schlag in den Nacken ist. Wenn ich etwas in einem laden kaufe und dann merke das ich es nicht mag, oder was auch immer, dann muss ich auch erst wieder hinfahren um es zurück zu geben.

Es bricht dich glaube ich keiner einen Zacken aus der Krone bei seinem Online-Händler anzurufen und die Retoure-Modalitäten abzuklären. Vielleicht sind die ja besser als Unfrei senden, weil die Ware sogar abgeholt wird.

Wir ersetzen jedem Käufer seine Kosten, sie sollten sich aber im Rahmen halten und vor allem den Warenwert nicht übersteigen!!!

Wegen ein paar schwarzen Schafen, müssen wieder alle den Kopf hinhalten und wen trifft es wirklich – die Kleinen.

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Von: Pascal http://www.rechtsfokus.de/die-nichtannahme-unfreier-sendung-ist-wettbewerbswidrig-2/comment-page-1#comment-1776 Tue, 21 Sep 2010 09:47:48 +0000 http://www.rechtsteufel.de/?p=1216#comment-1776 Ja und?

Soll sich etwa der Verbraucher im Rahmen seines Widerrufsrechts erst umständlich mit dem Händler über die Modalitäten der Rücksendung einigen? Und dann womöglich noch nach Wunsch des Verkäufers in Vorleistung gehen?

Gerade bei unkooperativen bzw wenig kommunikativen Händlern (z.B. auf Ebay) kann das mitunter sehr langwierig sein.
Darüber hinaus weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung, dass die Kosten für eine unfreie Sendung bei Annahmeverweigerung vom Absender kassiert werden. Natürlich könnte man dann auch diese Kosten dann einklagen, aber ob das die Mühe wert ist?

Grundsätzlich ist es einfach nicht die Aufgabe des Verbrauchers, sich Gedanken um die Ausübung des Widerrufsrechts zu machen. Er muss die Ware einfach nur zurückschicken, und damit hat sichs.

Wenn ein Unternehmer dann nicht im Vorhinein zumutbare Regelungen trifft (wie z.B Retoure-Aufkleber o.Ä.) um seine Kosten gering zu halten, dann ist das sein Problem.

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