In Wirklichkeit hebelt eine solche Rechtsprechung den kostenfreien Rücksendewert von 40EUR aus. Denn in Wirklichkeit kann keiner an einem unfrei zurückgesendeten Paket sehen, was der Inhalt ist oder was die Bestellung war. In sofern verpflichtet eine solche Regelung zur Annahme aller unfreien Sendungen.
Im Übrigen hat die Post gerade Ihre Gebühr für unfreie Sendungen auf 15EUR angehoben. Die Post freut sich sicher über diese Entscheidung und nutzt dies natürlich gleich.
]]>Es bricht dich glaube ich keiner einen Zacken aus der Krone bei seinem Online-Händler anzurufen und die Retoure-Modalitäten abzuklären. Vielleicht sind die ja besser als Unfrei senden, weil die Ware sogar abgeholt wird.
Wir ersetzen jedem Käufer seine Kosten, sie sollten sich aber im Rahmen halten und vor allem den Warenwert nicht übersteigen!!!
Wegen ein paar schwarzen Schafen, müssen wieder alle den Kopf hinhalten und wen trifft es wirklich – die Kleinen.
]]>Soll sich etwa der Verbraucher im Rahmen seines Widerrufsrechts erst umständlich mit dem Händler über die Modalitäten der Rücksendung einigen? Und dann womöglich noch nach Wunsch des Verkäufers in Vorleistung gehen?
Gerade bei unkooperativen bzw wenig kommunikativen Händlern (z.B. auf Ebay) kann das mitunter sehr langwierig sein.
Darüber hinaus weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung, dass die Kosten für eine unfreie Sendung bei Annahmeverweigerung vom Absender kassiert werden. Natürlich könnte man dann auch diese Kosten dann einklagen, aber ob das die Mühe wert ist?
Grundsätzlich ist es einfach nicht die Aufgabe des Verbrauchers, sich Gedanken um die Ausübung des Widerrufsrechts zu machen. Er muss die Ware einfach nur zurückschicken, und damit hat sichs.
Wenn ein Unternehmer dann nicht im Vorhinein zumutbare Regelungen trifft (wie z.B Retoure-Aufkleber o.Ä.) um seine Kosten gering zu halten, dann ist das sein Problem.
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