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Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014 – Teil II: Hinsendekosten

Donnerstag, 20. März 2014 11:51

Der Händler muss im Falle des Widderufs die Hinsekonsten erstatten. Das ist schon länger bekannt. Nicht geregelt war allerdings, was passiert, wenn der Kunde einen Express Versand wählt. Nach herrschender Rechtsprechung muss der Händler auch diese Kosten erstatten. Dies ändert sich ab 13.06.2014.

Sofern der Verbraucher eine teureren Versand wählt obwohl der Händler einen günstigeren Standartversand anbietet, muss er die Mehrkosten selber tragen. In § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB ist ab 13.06.2014 geregelt:

(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene güns tigste Standardlieferung entschieden hat.

Ab 13.06.2014 muss der Händler nur die Kosten für den günstigeren Standartversand erstatten.

Siehe auch: Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014 – Teil I: Wertersatz

Thema: Widerrufsrecht Ab 13.06.2014 | Kommentare (0) | Autor:

Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014 – Teil I: Wertersatz

Montag, 17. März 2014 10:33

Wie bereits hier und hier berichtet, gilt ab 13.06.2014 ein neues Widerrufsrecht. Auf einige Punkte wollen wir in nächster Zeit genauer eingehen. Wir beginnen heute mit dem Thema Wertersatz.

Wertersatz in der Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014

Bisher mussten Verbraucher für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen Wertersatz leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen war, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausging. Das spielt nun keine Rolle mehr. Künftig müssen Kunden nach § 357 Abs. 7 BGB nur Wertersatz für einen Wertverlust der Ware leisten. Der Wertersatz für gezogene Nutzung entfällt vollständig.

§ 357 Abs. 7 BGB lautet ab 13.06.2014:

(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertver- lust der Ware zu leisten, wenn
1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zu- rückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgeset- zes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Wider- rufsrecht unterrichtet hat.

Das bedeutet im konkreten Fall, dass der Verbraucher Ware bestellen und nach belieben 14 Tage lang nutzen kann ohne Wertersatz leisten zu müssen. Beispielsweise könnte er einen neuen großen LCD Fernseher für die Fußball WM bestellen. Natürlich darf der Verbraucher die Ware nicht beschädigen. Allerdings kann er die Ware nach belieben nutzen, solange kein Substanzverlust eintritt. Hier ist durchaus ein Missbrauchspotential zu sehen.

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Neues Widerrufsrecht ab 13.06.2014 – Konsequenzen für Händler Teil II

Montag, 24. Juni 2013 11:37

Wie bereits berichtet hat der Bundestag die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie beschlossen. Für die Händler stehen viele Änderungen bevor.

Kein Rückgaberecht
Derzeit haben Händler die Möglichkeit, das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach §§ 312d, 355 BGB durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB zu ersetzen. In der Praxis wurde das von vielen Händler verwechselt und vermischt. Dies führte zu kostenintensiven Abmahnungen. Künftig gibt es nur die Widerrufbelehrung. Die Rückgabelehrung ist sozusagen „abgeschafft“.

Die neue Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014
Das ab 13.06.2014 zu beachtende amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung sieht bei folgende Belehrungsmöglichkeiten für den Fristbeginn vor:

Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag 1 .
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( 2 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 3
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 4
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Gestaltungshinweise:

1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:

a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;
b) im Falle eines Kaufvertrags:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

2. Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein.

3. Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“

4. Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“DE L 304/84 Amtsblatt der Europäischen Union 22.11.2011.

5. Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:
a) Fügen Sie ein:
— „Wir holen die Waren ab.“ oder
— „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“
b) Fügen Sie ein: — „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;
— „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;
— Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder
— wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“ und
c) Fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

6. Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

Die Widerrufsbelehrung muss sich künftig der Bestellsituation anpassen, da es unterschiedliche Regelungen zum Fristbeginn gibt. Bestellt der Verbraucher einen oder mehrere Artikel, die zusammen geliefert werden, ist die Formulierung unter b) zu nehmen. Fristbeginn ist damit der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von diesem benannten Dritten. Werden Artikel aus einer Bestellung getrennt geliefert, ist die Formulierung unter c) zu nutzen. Die Frist beginnt dann mit der Inbesitznahme der letzten Lieferung. Wird eine Ware bestellt, die in mehreren Teillieferungen geliefert wird, muss die Formulierung unter d) verwendet werden. Fristbeginn ist auch hier die Lieferung des letzten Stücks. Bei Warenabonnements ist die Formulierung e) zu nutzen. Fristbeginn ist die Inbesitznahme der ersten Lieferung.

Einheitliche Widerrufsfrist
Derzeit gibt es zwei Widerrufsfristen: Zum einen die 14-tägige Regelfrist, zum anderen die verlängerte Frist von einem Monat. Die verlängerte Frist gilt, wenn der Händler den Verbraucher verspätet über sein Widerrufsrecht belehrt. Dies wird sich nun ab 13.06.2014 ändern. Künftig gilt eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Kein “unendliches” Widerrufsrecht mehr
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt nicht, wenn der Händler diesen nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Daraus folgt ein praktisch unendliches Widerrufsrecht. Künftig erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers in jedem Falle spätestens nach Ablauf von 12 Monaten.

Widerruf nur noch durch eindeutige Erklärung
Derzeit kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben indem er die Ware einfach zurückschickt oder die Sendung nicht annimmt. Das ist künftig nicht mehr möglich. § 355 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB-RegE bestimmt:

Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.

Das Widerrufsformular
Händler müssen ab 13.06.2014 den Verbrauchern ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— DatumDE 22.11.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 304/85
(*) Unzutreffendes streichen

Dieses Formular kann der Verbraucher zur Erklärung seines Widerrufs ausfüllen und an den Händler schicken. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.

Widerruf auch per Telefon
Derzeit müssen Verbraucher nach §§ 355 Abs. 1 S. 2, 126b BGB die Textform wahren, um ihr Widerrufsrecht auszuüben. Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung führte eine Zeitlang massenhaft zu Abmahnungen. Das ist künftig kein Problem, da es kein Formerfordernis mehr gibt. Somit ist ein Widerruf auch per Telefon möglich.

Rücksendung von nicht paketversandfähigen Sachen
Nach geltendem Recht muss der Verbraucher nur paketversandfähige Artikel zurückschicken. Große und sperrige Artikel muss der Händler beim Kunden abholen oder abholen lassen. Künftig muss der Verbraucher sich selbst um die Rücksendung an den Händler kümmern. Auch bei nicht paketversandfähigen Artikeln. Einen kleinen Haken hat die Sache jedoch: Bei nicht paketversandfähigen Waren muss der Händler die Kosten der Rücksendung im Rahmen der Widerrufsbelehrung nennen. Das gilt jedoch nur dann, wenn er selbst die Kosten nicht tragen möchte. Sofern die Rücksendekosten nicht im Voraus berechnet werden können, ist eine Schätzung des Höchstbetrags möglich.

Abwicklung wird schneller
Bisher gilt eine Frist von 30 Tagen für Rückgabe als auch für die Erstattung ab Erhalt der Ware. Künftig muss ein Artikel spätestens nach 14 Tagen zurückgegeben werden bzw. eine Erstattung erfolgen.

Erstattungen der Hinsendekosten
Händler sind derzeit verpflichtet die Hinsendekosten ebenfalls zu erstatten. Dies bleibt auch weiterhin bestehen. Allerdings muss der Händler nur den von ihm angebotenen günstigsten Standartversand erstatten. Bucht der Kunde eine Lieferung per Express, bleibt er auf den Mehrkosten sitzen.

Thema: Widerrufsrecht Ab 13.06.2014 | Kommentare (1) | Autor:

Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014 – Konsequenzen für Händler Teil I

Donnerstag, 20. Juni 2013 12:55

Der Bundestag hat die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie beschlossen. Wichtigste Regelung: Die Kosten der Rücksendung sollen die Kunden übernehmen, wenn sie den Vertrag widerrufen. Anders als derzeit ist der Wert der Rücksendung unerheblich.

Eine Gute Nachricht für Händler. Jedenfalls auf den ersten Blick. Onlineshops mit einer hohen Retourenquote, können so Geld sparen. Bei größeren Anbieter ist eine Änderung wahrscheinlich nicht zu erwarten. Diese werden weiterhin die Kosten übernehmen. Retourenkosten werden damit ein starker Wettbewerbsfaktor sein.

Weitere Änderungen:

– Kein Rückgaberecht mehr
– Ausnahmen vom Widerrufsrecht
– Kein „unendliches“ Widerrufsrecht mehr
– Widerruf Widerrufsrechts nur noch durch eindeutige Erklärung möglich
– Keine Erstattung der Hinsendekosten für Express-Sendungen
– Neuerungen beim Wertersatz
– u.v.m.

Die Änderungen werden wir in Teil II näher beleuchten.

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