Im Dezember 2007 hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Es ging um einen Sender der im November 2006 eine Dauerwerbesendung mit dem Schriftzug „Quelle-Promotion” kennzeichnete. Der Sender behauptete, der Schriftzug „Promotion” sei ein Synonym für Werbung und ein durchschnittlich verständiger Zuschauer könne dies ohne Weiteres erkennen. Das sah das Gericht jedoch anders. Der Schriftzug sei eben nicht eindeutig, da die Gefahr besteht, dass ein Teil der Zuschauer den Werbecharakter der Sendung nicht erkennt. Außerdem stehe das Wort “Promotion” auch für den Erwerb der Doktorwürde. Somit sei es mehrdeutig.
Bis zur endgültigen Entscheidung ist es dem Sender Untersagt eine Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion” zu kennzeichnen. Also merken wir uns: Promotion und Dauerwerbesendung sind zwei Paar Schuhe…
]]>Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer „genügend aufmerksam gemacht” wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“
Quelle: GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN
Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man übernimmt den Text Wort für Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Analytics.
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