Rechtsfokus.de » Urheberrecht http://www.rechtsfokus.de Sun, 22 Mar 2015 14:58:11 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=4.1.1 Eine Dauerwerbesendung ist keine Promotion http://www.rechtsfokus.de/eine-dauerwerbesendung-ist-keine-promotion http://www.rechtsfokus.de/eine-dauerwerbesendung-ist-keine-promotion#comments Wed, 11 Jun 2008 20:47:37 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=272 Wer eine Dauerwerbesendung mit dem Begriff „Promotion” kennzeichnet, verstößt gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.

Im Dezember 2007 hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Es ging um einen Sender der im November 2006 eine Dauerwerbesendung mit dem Schriftzug „Quelle-Promotion” kennzeichnete. Der Sender behauptete, der Schriftzug „Promotion” sei ein Synonym für Werbung und ein durchschnittlich verständiger Zuschauer könne dies ohne Weiteres erkennen. Das sah das Gericht jedoch anders. Der Schriftzug sei eben nicht eindeutig, da die Gefahr besteht, dass ein Teil der Zuschauer den Werbecharakter der Sendung nicht erkennt. Außerdem stehe das Wort “Promotion” auch für den Erwerb der Doktorwürde. Somit sei es mehrdeutig.

Bis zur endgültigen Entscheidung ist es dem Sender Untersagt eine Dauerwerbesendungen mit dem Schriftzug „Promotion” zu kennzeichnen. Also merken wir uns: Promotion und Dauerwerbesendung sind zwei Paar Schuhe…

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Google Analytics und der Datenschutzhinweis http://www.rechtsfokus.de/google-analytics-und-der-datenschutzhinweis http://www.rechtsfokus.de/google-analytics-und-der-datenschutzhinweis#comments Thu, 29 May 2008 10:28:43 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=265 Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat heißt i.d.R, dass die Seite nur für familiäre Tätigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die dem Schutz des BDSG unterliegen.

Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer „genügend aufmerksam gemacht” wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Quelle:
GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN

Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man übernimmt den Text Wort für Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Analytics.

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Verbot der Fotoveröffentlichung betrifft auch die Silhouette http://www.rechtsfokus.de/verbot-der-fotoveroffentlichung-betrifft-auch-die-silhouette http://www.rechtsfokus.de/verbot-der-fotoveroffentlichung-betrifft-auch-die-silhouette#comments Sat, 08 Mar 2008 15:50:34 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/verbot-der-fotoveroffentlichung-betrifft-auch-die-silhouette/ Wer ein Foto ohne Einwilligung aufnimmt, der darf auch nicht die Silhouette aus dem zugrunde liegenden Foto veröffentlichen. LG Berlin, Beschluss vom 22.08.2006

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Das Ablichten einer Person von hinten führt nicht zu Erkennbarkeit http://www.rechtsfokus.de/das-ablichten-einer-person-von-hinten-fuhrt-nicht-zu-erkennbarkeit http://www.rechtsfokus.de/das-ablichten-einer-person-von-hinten-fuhrt-nicht-zu-erkennbarkeit#comments Sat, 08 Mar 2008 14:04:28 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/das-ablichten-einer-person-von-hinten-fuhrt-nicht-zu-erkennbarkeit/ Das LG Berlin hat entschieden, dass die Erkennbarkeit der abgebildeten Person Vorrausetzung ist, um vom Begriff des „Bildnisses“ im Sinne von § 22 KUG zu sprechen. Dies ist insbesondere dann nicht erfüllt, wenn die Person von hinten abgelichtet ist und ihr Gesicht sowie Figur nicht erkennbar sind. LG Berlin Entscheidung vom 5. September 2006

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Private Urheberrechtsverletzung bei eBay. Streitwert: 6.000 € http://www.rechtsfokus.de/private-urheberrechtsverletzung-bei-ebay-streitwert-6000-e http://www.rechtsfokus.de/private-urheberrechtsverletzung-bei-ebay-streitwert-6000-e#comments Fri, 07 Mar 2008 14:37:07 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/private-urheberrechtsverletzung-bei-ebay-streitwert-6000-e/ Auch im Rahmen einer Privatauktion, wie im vorliegenden Fall bei einer ebay-Auktion, wird der Streitwert für die unberechtigte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf 6000€ festgesetzt. LG Köln, Urteil vom 7.03.2007, Az.: 28 O 551/06

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Veröffentlichung von Abmahnschreiben http://www.rechtsfokus.de/veroffentlichung-von-abmahnschreiben http://www.rechtsfokus.de/veroffentlichung-von-abmahnschreiben#comments Fri, 07 Mar 2008 13:49:28 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/veroffentlichung-von-abmahnschreiben/ Das Abmahnschreibens eines Anwalts darf i.d.R. veröffentlicht werden, da einfache Schreiben keine gewisse Schöpfungshöhe erreichen um den urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Sofern ein sachlicher Grund vorliegt, wird der Anwalt durch die Veröffentlichung nicht im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder der Berufsausübungsfreiheit verletzt. Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 29 W 2325/07

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Anschlussinhaber haftet für seine Familie? http://www.rechtsfokus.de/anschlussinhaber-haftet-fur-seine-familie http://www.rechtsfokus.de/anschlussinhaber-haftet-fur-seine-familie#comments Tue, 26 Feb 2008 20:37:07 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/2008/02/26/anschlussinhaber-haftet-fur-seine-familie/ Urheberrechtsverletzungen kommen oft vor und es wird auch sehr umfangreich darüber berichtet. Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht verpflichtet ist, das Nutzungsverhalten seiner Familienangehörigen zu überwachen.OLG Frankfurt am M. Az.11 W 58/07

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