Donnerstag, 29. Mai 2008 12:28
Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat heißt i.d.R, dass die Seite nur für familiäre Tätigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die dem Schutz des BDSG unterliegen.
Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer „genügend aufmerksam gemacht“ wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“
Quelle: GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN
Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man übernimmt den Text Wort für Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Analytics.