Beitrags-Archiv für die Kategory 'Telekommunikation'

Pflicht zur Preisangabe bei Telefondiensten

Donnerstag, 6. März 2008 19:25

Der BGH hat entschieden, dass in jeder Werbung für Telefon-Auskunftsdienste eine vollständige Preisangabe gemäß Preisangabenverordnung, mit Ausnahme des Hörfunks, enthalten sein muss. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ: I ZR 66/01

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Zusendung ungewollter Auftragsbestätigungen nach Werbeanruf unzulässig

Mittwoch, 5. März 2008 16:04

Das LG Bonn entschied, dass die Zusendung von Auftragsbestätigungen, denen kein Vertragsschluss sondern ein Werbeanruf zugrunde liegt, eine unzumutbare Belästigung darstellt. LG Bonn Urteil vom 03.07.2007

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Kein Recht auf “Sperrungsentgelt”

Mittwoch, 5. März 2008 15:58

Das AG Meldorf hat mit seinem Urteil vom 18.01.2008 entschieden, dass ein Netz-Betreiber keinen Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes für die Sperrung eines Mobilfunkanschlusses hat. AG Meldorf vom 18.01.2008, AZ 84 C 1380/07

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Beweislast auch nach 8 Wochen nicht beim Kunden

Samstag, 1. März 2008 20:36

Der BGH hat in einem Urteil vom 24. Juni 2004 entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen, durch die dem Kunden nach Ablauf einer achtwöchigen Frist ab Rechnungsdatum die Beweislast für Einwendungen, die in den Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 und 3 TKV fallen, aufgebürdet wird, unwirksam ist. Die Nachweispflicht des Anbieters endet erst nach Ablauf der in § 6 Abs. 3 TDSV 1996 bestimmten Löschungsfrist. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004, AZ: III ZR 104/03

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Trennungspflicht der T-Com nach 60 min.

Donnerstag, 28. Februar 2008 21:27

Laut einem Urteil des OLG Celle ist die Deutsche Telekom zur Unterbrechung von Mehrwertdienstleistungen nach einer Stunde vepflichtet, auch wenn es sich um Dienstleistungen fremder Anbieter handelt. Im vorliegenden Fall hatte der minderjährige Sohn des Anschlussinhabers eine Verbindung zu Sex-Seiten über 50 Stunden lang aufrecht erhalten. Die Kosten muss er deshalb nicht tragen. Urteil vom 24. Juni 2004, Az.3 U 13/03

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