Beitrags-Archiv für die Kategory 'Domainrecht'

spickmich.de und die GEW

Montag, 9. Juni 2008 13:02

Das Portal spickmich.de wurde von verschiedenen Lehrkräften verklagt, weil die Benotung von Lehrern durch Schüler unzulässig sei. Bisher ging das Portal immer als Sieger hervor (wir berichteten). Der Deutschen Philologenverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gab zur aktuellen Rechtsprechung eine Pressemitteilung heraus. Darin wird bemängelt, dass Lehrkräfte von Schülern immer wieder diffamiert und bloßgestellt werden.

Nach einer Studie der Lehrergewerkschaft GEW waren 15 000 Lehrer schon einmal Opfer von Mobbing im Internet oder SMS. Marianne Demmer, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Schule, fordert deshalb:

„Wir brauchen ein Bündel an Präventionsmaßnahmen und klare Regeln für ein gutes Schulklima, damit Mobbing keinen Nährboden hat“

Man sollte sich aber auch vor Dramatisierungen und Überreaktionen hüten:

„Schülerstreiche und Mobbing sind ein ‚altes Thema‘, das nun im Internet-Zeitalter angekommen ist. Jetzt müssen die Lehrkräfte lernen, gelassen und professionell mit den Herausforderungen umzugehen. In besonders gravierenden Fällen muss der Arbeitgeber professionelle Unterstützung sicher stellen.“

Auf die praktische Umsetzung darf man gespannt sein…

Quelle: PM GEW vom 26.05.2008

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Domainrecht: Prioritätsgrundsatz- Wer zuerst kommt mahlt zuerst?

Donnerstag, 17. April 2008 8:37

Im vorliegenden ging es um einen eingetragenen Verein. Dieser verlangte von einem ehemaligen Mitglied die Herausgabe der auf ihn registrierten Domain. Das Ex-Mitglied weigerte sich. Der Verein klagte und berief sich auf Verletzung seiner Namensrechte. Das Gericht gab dem Verein recht, da eine Verletzung des Namensrechts seitens des Domain-Inhabers vorliegt. Der Verein hat ihm die Nutzung nicht erlaubt und, wie der Beklagte selbst erklärte, sei er nicht beauftragt worden die Domain zu registrieren. Der Beklagte verwies auf den Prioritätsgrundsatz. Dieser besagt im Kennzeichenrecht, dass bei verwechslungsfähigen Rechten das ältere Vorrang hat. Das LG Schwerin lies das jedoch nicht gelten. Der Prioritätsgrundsatz gilt nur bei Namensgleichheit. Der Begklagte war aber nicht Namensträger. Das wäre dann der Fall, wenn er den Namen selbst führen würde oder eine von ihm geführte Rechtspersönlichkeit. Dies war hier jedoch nicht gegeben.

Das Urteil ist jedoch umstritten. Demnach könnte man durch eine nachträgliche Umbenennung eines Vereins, Dritten ihre früher registrierten Domains wegnehmen. Ob sich das auch in die Praxis umsetzen lässt, ist eher unwahrscheinlich.

Das ganze Urteil: LG Schwerin, Az.:3 O 668/06 vom 14.03.2008

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Unzulässige Nutzung eines Staatsnamens als Domain

Dienstag, 4. März 2008 21:41

Die Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain „.com“, in diesem Fall der Name der Tschechischen Republik, kann bereits ein rechtsverletzender Namensgebrauch nach § 12 BGB sein. Eine Namensanmaßung besteht immer dann, wenn ein Dritte unbefugt einen Namen, der eine
Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen eines Namensträgers verletzt. Dies ist durch Verwendung eines fremden Namens als Domain erfüllt. Urteil vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06

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Besitz ist nicht gleich Markenbenutzung

Montag, 25. Februar 2008 20:30

Die alleinige Registrierthaltung einer Domain gilt nicht als markenmäßige Benutzung einer Marke.Urteil des OLG Hamburg 12.04.2007, Az. 3 U 212/06

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Störerhaftung des Admin-C

Montag, 25. Februar 2008 20:24

Der Admin-C haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Betreibers einer Webseite.
Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06

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Domains sind nicht pfändbar

Montag, 25. Februar 2008 20:00

Domains lassen sich schnell registrieren und, solange die Schutzrechte anderer nicht verletzen werden, an den meistbietenden gewinnbringend Verkaufen. Domains besitzen einen bestimmten Wert. Inhaber einer Domain müssen eine Pfändung bei ausstehender Forderungen jedoch nicht fürchten. Mit dem Urteil vom 12.02.2001 hat dass LG München entschieden, dass Domains nicht pfändbar sind. Urteil des LG München vom 12.02.2001, Az.20 T 19368/00

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Keine Prüfungspflicht für Provider

Montag, 25. Februar 2008 17:50

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 27.02.2003 die Rechte von Internet-Providern gestärkt. Es stellte klar, dass bei der Konnektierung einer Domain eine Prüfungspflicht selbst bei offenkundigen Rechtsverstößen nicht besteht. Es liegt somit keine Verletzung der Markenrechte vor.Urteil des OLG Hamburg vom 27.02.2003, Az.3 U 7/01

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tauchschule-dortmund.de

Montag, 25. Februar 2008 14:07

Die Kombination einer Ortsbezeichnung mit einem Geschäftsbetrieb in einer Domain gilt nach einem Urteil des OLG Hamm als unlautere Irreführung, wenn es noch größere Konkurrenten der gleichen Branche in derselben Stadt gibt. Dadurch gewinnt der Kunden den Eindruck, dass es in der betreffenden Stadt keine Tauchschule gibt, die sich mit der Beklagten vergleichen kann. Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2003, Az. 4 U 14/03

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