Beitrags-Archiv für die Kategory 'News'

LG München: Dating-Portal darf Kündigung per E-Mail nicht ausschließen

Montag, 17. März 2014 13:26

Der Betreiber eines Dating-Portals „edates.de“ regelte in seinen AGB, dass Kunden den abgeschlossenen Vertrag nur schriftlich kündigen dürfen:

„Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.“

Der Bertreiber wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) abgemahnt. Die Verbraucherzentrale forderte den Betreiber auf es künftig zu unterlassen, die Klausel in den AGB zu verwenden. Der Betreiber weigerte sich die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Verbraucherzentrale reichte Klage ein. Das Landgericht München entschied zugunsten der Verbraucherzentralen.

Die Klausel benachteiligt die betroffenen Verbraucher unangemessen, so das Gericht. Das Gericht stellte dabei auf den Charakter der Vertragsgestaltung ab, der in allen anderen Teilen von der Schriftform absieht. Insbesondere der Vertragsschluss als solcher unter­liegt nicht der Schriftform. Demnach sei es angemessen für die Beendigungsmöglichkeit die selben Formen zuzulassen, die auch für die Begründung des Vertrages und innerhalb seiner Durchführung zugelassen sind.

Der Betreiber argumentierte, dass die schriftliche Kündigung zur Verhinderung von Missbrauch zwingend erforderlich sei. Das LG München überzeugte diese Argumentation nicht. Es sei nicht nachvollziehbar, welches Interesse Kunden daran haben sollten, die Verträge anderer Kunden zu kündigen. Die AGB ermögliche es den Betreiber ohnehin bei einem Zweifel an der Identität des Kunden einen Identitätsnachweis zu verlangen.

Das ganze Urteil kann man hier nachlesen: LG München Az.: 12 O 18571/13 vom 30.01.2014

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„Sauausländer“ und „Drecksasylant“ sind nicht diskriminierend… in der Schweiz

Freitag, 21. Februar 2014 17:58

Der Spiegel berichtet von einem Fall in dem ein Polizist einen Verdächtigten Handschellen anlegte und ihn als „Sauausländer“ und „Drecksasylant“ bezeichnete. Bei dem Festgenommenen handelte es sich um einen Asylbewerber aus Algerien. Der Polizist wurde wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Polizist zog vor das Schweizer Bundesgericht in Lausann. Das Gericht entschied, dass die Ausdrücke nicht diskriminierend seien, sondern nur eine Beschimpfung darstellten.

In dem entschiedenen Fall ging es um eine Regelung im schweizerischen Strafgesetzbuch. In Art 261 ist dort zu lesen:

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bei der Bezeichnung „Sauausländer“ oder „Drecksasylant“ hingegen fehle der Bezug zur Rasse. Außerdem werden die Begriffe „Sau“ oder „Dreck“ im deutschen Sprachraum häufig verwendet und jemanden zu beleidigen. Demnach würde es sich nur um eine Beschimpfung und nicht um einen Angriff auf die Menschenwürde handeln, so das Gericht.

Die Entscheidung ist hier nachzulesen: Schweizer Bundesgericht Az.: 6B_715/2012 vom 06.02.2014

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„Profikiller“ schon ab 200 Pfund

Mittwoch, 29. Januar 2014 19:28

Man kennt es aus verschiedenen Filmen: Will man jemanden „loswerden“ geht man in die nächste Bar und heuert einen Profikiller an. Wie der Spiegel berichtet, wollten britische Kriminalitätsforscher wissen, ob es so etwas wie Auftragsmörder tatsächlich gibt. Die Ergebnisse wurden im „Howard Journal of Criminal Justice“ veröffentlicht. Mit Hilfe elektronischer Pressearchive erfassten die Forscher Auftragsmorde aus den Jahren 1974 bis 2013 und glichen die Daten mit Gerichtsunterlagen ab. Zusätzlich wurden mit den überführen Tätern Interviews geführt.

Nach Erkenntnissen der Forscher liegt der Durchschnittspreis bei 15.180 Pfund (ca. 18.400 Euro). Der niedrigste Preis lag bei 200 Pfund (ca. 240 Euro), der höchste bei 100.000 Pfund (ca. 120.000 Euro). Die Forscher teilten die Täter anhand der Daten in vier Typen des westeuropäischen Auftragsmörders ein. Man fand heraus, das Auftragsmorde gar nicht so häufig vorkommen, wie man vielleicht glaubt. Innerhalb von 39 Jahren konnten lediglich 35 Fälle auf Mordaufträge zurückgeführt werden.

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Kündigung wegen eines Fotos bei Facebook

Freitag, 4. Oktober 2013 14:36

Dank Facebook und größtenteils laxer Datenschutzeinstellungen haben es Arbeitgeber in der heutigen Zeit besonders leicht zu prüfen, was der Arbeitnehmer privat so treibt. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer, ein Hamburger Polizist, auf seiner Facebook Seite ein Bild eines Totenschädels samt Polizeimütze hochgeladen. Das Foto entstand während eines Dienstes im Postencontainer vor einer jüdischen Schule. Der Arbeitgeber bekam vom dem Bild Kenntnis. Der Polizist wurde daraufhin fristlos entlassen. Begründung: rechtsradikale Gesinnung im Polizeidienst werde nicht gedultet. Die Stadt Hamburg sah in dem Bild eine Anspielung auf die Zeit des Nationalsozialismus.

Das Foto sei nur ein Schwerz gewesen, meinte der Polizist. Die fristlose Kündigung sei unberechtigt. Er räumte ein, dass das Foto durchaus anstößig sein könnte. Eine fristlose Entlassung sei dadurch jedoch nicht gerechtfertigt. Der Polizist zog vor das Arbeitsgericht Hamburg.

Das Gericht gab der Klage statt (Az. 27 Ca 207/13 vom 18.09.2013). Die Kündigung sei unwirksam. Der Arbeitgeber habe nicht ausreichend nachweisen können, dass der Polizist das Bild mit einer rechtsradikalen Gesinnung aufgenommen habe. Auch sei das Bild eines Todenschädels nicht per se der Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung, so das Gericht.

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Fahren ohne Führerschein: Angeklagter kommt mit dem Auto

Freitag, 13. September 2013 13:01

Über manche Leute kann man sich nur wundern. Am Mittwoch verhandelte das LG Memmingen über den Fall eines Mannnes dem mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde. Der Mann wollte gegen die Freiheitsstrafe vorgehen. Zum Termin kam er mit dem Auto. Dummerweise fuhr er das Auto selbst und wurde dabei von einem Polizeibeamten beochbachtet. Das LG empfahl die Berufung zurückzunehmen.

Weshalb der Mann so gehandelt hatte, ist nicht nachvollziehbar. Auf der Rückbank des Fahrzeugs saß seine Lebensgefährtin, die im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

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Carsharing: Abschleppkosten bei Halteverbot

Dienstag, 3. September 2013 13:10

Carsharing wird in Großstädten immer beliebter. Immer mehr Anbieter drängen auf dem Markt. In Berlin sind Car2Go, DriveNow und Multicity die größten Anbieter. Man meldet sich bei dem jeweiligen Anbieter an und kann dann nach belieben in jedes Fahrzeug einsteigen, losfahren und innerhalb des Geschäftsgebiets überall zurückgeben. Die Park- und Tankkosten sind im Preis enthalten. An sich ein sehr bequemes Konzept.

Wie Spiegel Online berichtet, parkte ein Kunde einen C-Zero vom Anbieter Multicity in der Dorotheenstraße. Am nächsten Tag, griff ein Halteverbot. Der Kunde parkte das Auto. Bis zum Beginn des Halteverbots waren es noch 27 Stunden. Der Wagen blieb dort bis zum Beginn des Halteverbots stehen und wurde schließlich abgeschleppt. Multicity fordert von dem Kunden nun knapp 180 EUR für die Abschleppkosten und Auslagen.

Der Kunde will nun Klagen. Man darf gespannt sein.

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Kirchenglocken in Haundorf müssen nachts schweigen

Montag, 22. Juli 2013 20:48

Nachts möchte man seine Ruhe haben. In Bayern jedoch wird man häufig von Glockenläuten mitten in der Nacht geweckt. Ist man das nicht gewohnt, kann das durchaus sehr störend sein. Ein Rentner aus dem fränkischen Haundorf hat vor dem Bayerischen VGH erreicht, dass nächtliches Glockenläuten deutlich eingeschränkt wird.

Die evangelische Kirchengemeinde hat sich in einem Vergleich verpflichtet den nächtlichen Glockenschlag zu jeder Viertelstunde abzustellen. Das Einläuten des Sonntags wird von 14 auf zehn Minuten verkürzt. Das Gebetsläuten am Freitag ab elf bleibt auch künftig bei fünf Minuten. Die Kirche kann den Vergleich noch bis zum 30.09.2013 widerufen, sofern der Gemeindevorstand die Zustimmung nicht erteilen sollte.

Zwar muss Glockenläuten „im Rahmen des Herkömmlichen“ toleriert werden, allerdings darf vom Läuterecht nicht exzessiv Gebraucht gemacht werden. Im vorliegenden Fall wurde Freitags 66,9 Dezibel erreicht und samstags 71,3 Dezibel. Der Höchstwert lag bei 86,2 Dezibel.

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easyBus: Unbequemlichkeit vertraglich garantiert

Samstag, 13. Juli 2013 11:17

Die Firma easyBus bietet einen Transferbusdienst von Londoner Flughäfen in die Innenstadt an. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von easyBus ist unter 5.1 folgendes zu lesen:

Wir werden alle angemessenen Schritte ergreifen, um Sie mit einem Mindestmaß an Unbequemlichkeiten und Unannehmlichkeiten zu befördern

easybus

Quelle: http://de.easybus.co.uk/geschaeftsbedingungen

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Stellungnahme von Barclaycard

Montag, 8. Juli 2013 10:57

Wir haben am 31.05.2013 und am 30.06.2013 über die Probleme bei Barclaycard berichtet. Uns liegt nun eine Stellungnahme von Barclaycard vor, die wir an dieser Stelle gerne abdrucken möchten:

Die Einführung neuer IT-Systeme, inklusive eines neuen Online-Kundenservice, führt zurzeit zu längeren Wartezeiten im Telefon-und E-mail-Kundenservice für Kreditkartenkunden von Barclaycard. Mit dem neuen System stellt Barclaycard die Weichen für das weitere Wachstum des Unternehmens in Deutschland. Das neue IT-System erlaubt Barclaycard weitere innovative Produkte anzubieten und zukünftigen Kundenanforderungen noch besser gerecht zu werden. So hat Barclaycard seinen Online-Kundenservice neu gestaltet. Neben der deutlich einfacheren und intuitiveren Bedienung bietet das neue Online Banking mit der sogenannten „mTAN“ ein Verfahren, dass Sicherheit auf höchstem Niveau mit einfacher Nutzung kombiniert.

Die IT-Systemumstellung hat allerdings zu einem erhöhten Anrufvolumen im Kundenservice von Barclaycard geführt. Um diesem gerecht zu werden wurde die Mitarbeiterzahl im Kundenservice deutlich gesteigert. Zudem wurden Extraschichten eingeführt. Dennoch müssen Kunden in den nächsten Tagen mit längeren Wartezeiten am Telefon rechnen.

Britta Schichler, verantwortlich für den Kundenservice bei Barclaycard: So eine große Umstellung bringt viele Veränderungen mit sich – für unsere Kunden und für unsere Kollegen. Wir hatten mit einem höheren Anrufvolumen gerechnet und auch geplant. Die Anzahl der Anfragen zu unserem neuen Online-Kundenservice haben uns dennoch überrascht. So wurden auch die anderen Kundenanfragen in Mitleidenschaft gezogen. Wir tun alles dafür, unseren Kundenservice so schnell wie möglich wieder im gewohnten Umfang zur Verfügung zu stellen. Wir bitten alle Kunden um Verständnis und entschuldigen uns für die langen Wartezeiten.

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Weiterhin Probleme bei Barclaycard

Sonntag, 30. Juni 2013 22:17

Am 31.05.2013 haben wir über die Änderungen bei Barclaycard und die damit verbundenen Probleme berichtet. Daraufhin kamen viele Zuschrift von Kunden, die mit der Erreichbarkeit der Hotline unzufrieden sind. Auf E-Mails wird nicht geantwortet, Anrufer kommen nicht durch. Wir haben Barclaycard am 06.06.2013 angeschrieben und gefragt, weshalb es zu solchen Problem kommt. Leider hat Barclaycard bis heute nicht geantwortet. Das ist schon ungewöhnlich, da große Unternehmen normalerweise auf solche Nachfragen reagieren. Nicht so bei Barclaycard.

Die Probleme wurden auch nach über einem Monat nicht gelöst. Tatsächlich hat man das Gefühl Barclaycard stellt sich tot. Doch was könnte der Grund dafür sein? Eine Überlastung durch eine Flut an Nachrichten nach der Umstellung? Das ist durchaus möglich aber nach mehr als einem Monat sollte der Großteil abgearbeitet sein. Selbst wenn der Kundenservice noch nicht alle Nachrichten abgearbeitet hat, so fragt man sich, weshalb dies nirgends auf der Webseite kommuniziert wird. Eine offene Kommunikation mit dem Kunden hält Barclaycard anscheinend für überflüssig.

Bis vor kurzem hatte Barclaycard einen wirklich guten und kompetenten Kundenservice. Leider hat sich das schlagartig geändert. Über die Gründe kann man leider nur spekulieren…

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