Beitrags-Archiv für die Kategory 'Datenschutz'

De Maizière und sein digitaler Radiergummi

Mittwoch, 23. Juni 2010 18:10

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich für einen „digitalen Radiergummi“ im Internet ausgesprochen. Bevor jetzt alle vor Freude in die Luft springen, sollte man kurz über die Äußerung des Bundesinnenministers nachdenken. Wie soll man so einen „digitalen Radiergummi“ technisch umsetzen? Auf den ersten Blick ist der Vorschlag schön (vorallem schön populistisch) und man fragt sich warum jemand so etwas nicht schon vorher vorgeschlagen hat. De Maizière vermittelt, gelinde gesagt, wie viele andere Politiker nicht den Eindruck, als würde er wissen wie das Internet genau funktioniert. Der einzige mögliche Weg um Informationen endgültig wäre, jeden einzelnen Betreiber anzuschreiben und ihn zur Löschung des Inhalts aufzufordern. Das ist zum einen nicht leicht zum anderen muss man auf den Kooperationswillen des Betreibers hoffen. Klar, das könnte man vielleicht auch vor Gericht austragen aber besonders bei ausländischen Seiten mit ausländischen Servern wird das zu einem schwierigen Unterfangen. Doch selbst das würde nicht helfen, wenn sieht wie schnell Informationen im Internet verbreitet werden.

Hilfreich wäre nach de Maizières Worten auch ein sogenanntes Indexierungsverbot. Damit würden Betreiber von Suchmaschinen verpflichtet, bestimmte Einträge bei den Suchergebnissen nicht anzuzeigen. Was de Maizières aber übersieht: Vieles wird über Verlinkungen verbreitet. Da nützt das Entfernen aus den Suchergenissen wenig.
Es geht um Datenschutz. Angeblich. Doch wo bleibt der Datenschutz bei der Vorratsdatenspeicherung? Da sieht man es anscheinend nicht so streng…

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Firefox Add-On blockiert Google Analytics

Dienstag, 27. April 2010 17:35

Vielen dürfte „Google Analytics“ ein Begriff sein. Das ist ein kostenloser Dienst von Google, der u.a. die Herkunft der Besucher, Verweildauer und Suchbegriffe in Suchmaschinen speichert. Eine Software also, die es dem Webmaster ermöglicht so einiges über das Nutzerverhalten zu erfahren. Die Sorge das Google zu einer noch größeren „Datenkranke“ mutiert, ist berechtigt. Google weiß vieles, fast alles. Was hat der Nutzer zuletzt gesucht? Was klickt er am liebsten an? Welche Seiten besucht er? Das wird natürlich u.a. dazu genutzt um die Suchergebnisse zu „optimieren“. Natürlich könnte man die gewünschten Websites in Zukunft auch direkt besuchen, damit Google davon nichts merkt. Sofern man die Adresse gerade im Kopf hat. Aber auch das ist kein Problem. Dazu gibt’s Google Analytics. Das Programm verrät Google auf welcher Seite man gerade surft, sofern dort Google Analytics verwendet wird. Das ganze ohne das der Nutzer die Suchmaschine bemüht.

Dem möchte das Projekt GoogleSharing entgegentreten: Surfen soll wieder anonym werden. Zumindest was Google Analytics anbelangt. Die Programmierer haben dazu ein Add-On für den Browser Firefox entwickelt, der die Kommunikation zwischen Google und Web-Nutzern unterdrückt. Dies betrifft jedoch nur den Dienst Google Analytics. Andere Verbindungen sind davon nicht betroffen. Dabei wird die Kommunikation über zwischengeschalteten Server abgewickelt. Somit werden die Benutzerdaten verschleiert. Die Entwickler versprechen, dass das Surferlebnis nicht beeinträchtigt wird.

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eBay Verkäufer und das Spiel mit dem Feuer

Samstag, 27. Februar 2010 23:41

Einige eBay Verkäufer sind Beratungsresistent. Man findet im Internet und auch auf dieser Seite viele Tipps, was man als Verkäufer bei eBay unbedingt vermeiden sollte. Neulich hatte ich die Gelegenheit, den eBay Shop eines gewerblichen Händlers zu besuchen, der wirklich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann. Der Nutzer, dessen Nutzername bewusst nicht genannt wird, war bisher als „Privatmann“ bei eBay tätig. Da er sehr viel innerhalb kurzer Zeit verkaufte und um wahrscheinlich Ärger mit dem Finanzamt und eBay aus dem Weg zu gehen, stellte er seinen Account auf gewerblich um und eröffnete einen eBay Shop. So weit so gut. Die Tatsache, dass mit der Umstellung auch viele Informationspflichten einhergehen, hat er wohl nicht so ganz mitbekommen.

Mit einem Blick fallen folgende Fehler, um nicht zu sagen Todsünden, ins Auge:

1. Es wird ein versicherter Versand versprochen:

„Der Versand bei Zahlung mit Paypal erfolgt ausschließlich versichert zu 5,90 EUR“.

Dies ist unzulässig, da ein Händler grundsätzlich für einen Transportschaden bzw. den Verlust der Sendung haftet. Die Formulierung ist insbesondere dann problematisch, wenn man dem Käufer die Wahl zwischen „versichert“ und „unversichert“ lässt. Dadurch kann beim Käufer die Vorstellung entstehen, dass er und nicht der Händler das Versandrisiko trägt, wenn er sich für „unversichert“ entscheidet. Als ob das nicht genug wäre, schaufelt sich der Nutzer freiwillig sein eigenes „Abmahn-Grab“ mit folgender Formulierung:

„Sollten Sie eine unversicherte Versandform (unter 20.- EUR) wählen, geschieht dies auf Ihren Wunsch. Beachten Sie, dass ich keine Haftung bei Verlust, Beschädigung, auf fehlende Teile usw. übernehme, falls ein Artikel auf dem Postweg verloren geht, diesbzgl. ist auch eine negativ/neutrale Bewertung bei eintritt rechtswidrig.“

Nicht nur die Haftung wird auf den Käufer abgewälzt, was unzulässig ist, auch wird versucht den potentiellen Käufer einzuschüchtern.

2. Weiterhin wird ein weltweiter Versand angeboten. Der Versand erfolgt nach Gewicht. Eine Gewichtsangabe zu den Artikeln existiert jedoch nicht.

3. Werben mit Selbstverständlichkeiten:

„Porto und Verpackung Käufer, E-Bay natürlich ich“

Gemäß der AGB von eBay ist es nicht zulässig die Verkaufsprovision auf den Käufer umzulegen.

4. Ausschließen der Gewährleistung:

„Gewährleistungsansprüche laut § 438 I Nr. 3 BGB, Garantie sowie Rücknahme sind ausgeschlossen“

Gleichzeitig beruft sich der Verkäufer auf eine „neuen Rechtslage im Garantierecht“. Ein Garantierecht gibt es nicht. Es gibt nur ein Gewährleistungsrecht. Eine Garantie kann er zwar einräumen, diese ist aber im Gegensatz zur Gewährleistung, freiwillig und hat keinen Eingfluss auf möglich Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers. Ein gewerblicher Verkäufer, der Gewährleistungsansprüche gegenüber Verbrauchern ausschließen kann? Diese Änderung ist wohl an mir vorbeigegangen.

5. Widerrufsbelehrung wird nur auf neue Artikel beschränkt. Die Gesamte Belehrung entspricht nicht den Anforderungen. Es wurde einfach die zweite Hälfte der Widerrufsbelehrung verwendet. Der Rest, aus welchen Gründen auch immer, herausgeschnitten.

Sofern der Nutzer seinen Auftritt nicht überarbeitet, ist es ist nur eine Frage der Zeit, bis er abgemahnt wird. Das Recht unterliegt einer ständigen Wandlung. Als Laie kann man nicht jede Änderung kennen. Im vorliegenden Fall sind die Fehler mehr als vermeidbar gewesen. Immerhin wurde das Thema „eBay und Abmahnung“ sehr oft angesprochen. Insbesondere Klauseln, die man als gewerblicher nicht verwenden sollte. Trotz eines nett gemeinten Hinweises, sah der Nutzer sich nicht in der Pflicht die Texte anzupassen. Ob womöglich ein System dahintersteckt? Doch wenn tatsächlich eine Abmahnung ins Haus flattert, wird das Geschrei groß.

Wie lange das wohl noch gut geht?

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BDSG Novelle II in Kraft

Sonntag, 6. September 2009 18:57

Seit 01.09.2009 ist die heiß diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die Zulässigkeit von Scoring sowie die Datenübermittlung an Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zulässigkeit der personalisierten Werbung neu geregelt. Was den Arbeitnehmerdatenschutz angeht, wurde § 32 nicht „dateibezogene” Informationen erweitert. Er ist auf alle Formen der Speicherung oder Übermittlung anzuwenden, somit auch auf handschriftliche Aufzeichnungen wie Schriftstücke oder Personalakten. Die Nutzung der Daten zur Aufdeckung von Straftaten wurde eingeschränkt. Ein bloße Vermutung, dass der Beschäftigte eine Straftat begangen hat reicht nicht mehr aus. Es müssen Anhaltspunkt bestehen, die dokumentiert werden müssen. Massenscreenings sind somit, jedenfalls theoretisch, nicht mehr möglich.

Personalisierte Werbung ist nach § 28 Abs. 3 und 3a BDSG nur noch zulässig, wenn der Betroffene der Datennutzung zum Zwecke der Werbung zugestimmt hat (Opt-in-Prinzip). Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Die Nutzung der Daten für personalisierte Werbung ist auch dann zulässig, wenn eigene Angebote gegenüber Kunden oder Personen, deren Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden, beworben werden. Das gleiche gilt für Geschäftswerbung und für die Spenden-Werbung. Werbung für fremde Angebote (Beipackwerbung usw.) ist ebenfalls zulässig, sofern der Absender deutlich erkennbar ist.

Gestärkt wurden auch die rechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist vor einer Kündigung geschützt. Nur in schwerwiegenden Fällen kann ihm gekündigt werden. Ziel ist es, gewissenhaft arbeitende Datenschutzbeauftragte vor Benachteiligungen zu schützen. Fortbildungsmaßnahmen des Datenschutzbeauftragten müssen vom Arbeitgeber ermöglicht und bezahlt werden.

Ob die Novelle das gewünschte Ergebnis bringt, wird sich in der Praxis zeigen. Insbesondere die Neuregelung der personalisierte Werbung ist recht komplex und für Laien kaum verständlich ausgefallen.

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Chat: Risiken und Nebenwirkungen

Montag, 25. Februar 2008 17:54

In der Presse hört man über Chatrooms meist nichts gutes. Belästigungen und Übergriffe lassen sich leider nicht vermeiden. Was soll man also tun? Dem eigenen Kind das Chatten und Surfen im Internet verbieten? Das wäre sicherlich der sicherste Weg aber nicht unbedingt der Beste. Der Weg um Erfahrungen zu sammeln, auch positive, wäre versperrt. Chat- Möglichkeiten gibt es wie Sand am Meer. Doch, wie erkenne ich einen „guten“ Chat? Einen der möglichst sicher ist? Gar nicht so einfach. Mit dieser kleinen Einführung wollen wir Eltern helfen, die verschiedenen Angebote besser einschätzen zu können. Des Weiteren geben wir Tipps wie man sicher Chattet.Chat: Risiken und Nebenwirkungen

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