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Neuer Anforderungen an den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ bei eBay

Freitag, 22. März 2013 20:56

eBay führt im April zahlreiche Neuerungen ein. Geändert wird unter anderen die Präsentation der Ware und flexiblere Lieferoptionen. Die Änderungen sollen Verkäufer dabei unterstützen, das Kauferlebnis für den Kunden zu verbessern. Doch nicht alle Änderungen erfreuen die Händler.

Wer Online kauft, muss auf seinen Artikel warten und kann diesen nicht einfach mitnehmen wie im stationären Handel. Der Kunde von heute ist anspruchsvoll und erwartet eine schnelle Lieferung. Ab April können Verkäufer mit dem Logo “Kostenlos & Schnell” darauf aufmerksam machen, dass ihre Artikel versandkostenfrei und innerhalb von maximal drei Werktagen geliefert werden. Artikel mit diesem Logo werden in den Suchergebnissen unter “Beliebteste Artikel” angezeigt und sind dadurch für Käufer noch interessanter. Ab Juni kommt auch die Option “Versand am selben Tag”. Der Verkäufer kann eine Uhrzeit festlegen, bis zu der die Zahlung eingehen musst, damit diese Option genutzt werden kann.

Neue Anforderungen für eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung
Viele Verkäufer mit Top-Bewertung setzen bereits alles daran, die hohen Käufererwartungen zu erfüllen. eBay möchte jedoch den steigenden Erwartungen der Käufer gerecht werden. Dazu werden ab Herbst 2013 die Basisanforderungen für Verkäuferkonten angepasst. Der Verkäufer soll folgende Serviceleistungen anbieten:

  • eine Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von 1 Monat unter Verwendung der neuen Funktion für Angaben zu den Rücknahmebedingungen
  • eine Bearbeitungszeit von maximal 1 Werktag
  • eine Option für kostenlosen Versand
  • eine schnelle Versandmethode, die gewährleistet, dass die Ware innerhalb von max. 2 Werktagen nach Versand beim Käufer ist. Diese muss nicht kostenlos sein.

Bisher war es ausreichend, dass sich das Widerrufsrecht im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bewegt. Viele Verkäufer bieten eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Um die neuen Anforderungen von eBay zu erfüllen, muss der Verkäufer die Frist deutlich verlängern.

Die Bewertungskriterien von eBay sind nicht ganz unproblematisch. Besonders die detailierten Bewertungen. Insbesondere der Bewertungspunkt für die Versandkostenhöhe ist für viele Verkäufer ein Problem. Wer keinen kostenlosen Versand anbietet, setzt sich einen Bewertungsrisiko aus. Viele Käufer neigen dazu, auch jene Verkäufer in diesem Punkt nur mit einem oder zwei Sternen zu bewerten, wenn diese zu Selbstkosten verschicken. Bis jetzt hielt es eBay nicht für erfoderlichen diese “Ungerechtigkeit” abzufedern. Doch selbst dann, wenn der Verkäufer nur kostenlosen Versand anbietet, kann er in dem Punkt schlecht bewertet werden. Und ja, es gibt auch Käufer die auch dann nur einen Stern bei Versandkosten geben, wenn der Versand kostenlos war. Vermeiden kann man das nur, wenn sowohl der Versand kostenlos und auch der Kunde den Artikel mit Paypal bezahlt.

Der Gedanke von eBay dahinter ist klar: Bei kostenlosem Versand rechnet der Verkäufer die Versandkosten in den Preis mit ein. Da eBay am Umsatz des Verkäufers verdient, steigen automatisch die Einnahmen von eBay dadurch das der Verkäufer den Versand einkalkuliert statt ihn gesondert auszuweisen. Natürlich hört sich das nur nach einem kleinen Plus für eBay an. Rechnet man jedoch hoch, wie viele Transaktionen durchgeführt werden, kommt so einiges zusammen…

Thema: Auktionen im Internet | Kommentare (1) | Autor:

eBay startet Pilotprojekt für ein neues Zahlungsverfahren auf dem deutschen und österreichischen Online-Marktplatz

Mittwoch, 21. September 2011 9:08

– Pilotprojekt umfasst ausschließlich neue Verkäufer bei eBay.de und eBay.at
– Käufer zahlen direkt an eBay und eBay bezahlt den Verkäufer
– Neues Verfahren zielt darauf ab, Käufer-Vertrauen gegenüber neuen Verkäufern zu stärken

Dreilinden/Berlin, 20. September 2011 – Der weltweite Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de ) hat ein Pilotprojekt für ein neues Zahlungsverfahren auf seinem deutschen und österreichischen Online-Marktplatz gestartet. Im Rahmen des neuen Verfahrens zahlen die Käufer den Preis für einen Artikel nicht mehr an den Verkäufer, sondern direkt an eBay und eBay bezahlt den Verkäufer. Das neue Zahlungsverfahren wird im Rahmen des Pilotprojekts ausschließlich auf Artikel bei eBay.de und eBay.at angewandt, die von neu registrierten Verkäufer-Konten eingestellt werden.

Mit dem neuen Zahlungsverfahren zielt eBay darauf ab, seinen Käufern noch größeren Schutz und mehr Konsistenz beim Handel mit neuen Verkäufern zu bieten. Eine von eBay beim Forsa Institut in Auftrag gegebene repräsentative Studie hatte in diesem Zusammenhang gezeigt, dass eine der wesentlichen Barrieren, die deutsche Verbraucher davon abhält, noch höhere Summen beim Online-Shopping auszugeben, ein Vertrauensdefizit gegenüber ihnen nicht bekannten Internet-Händlern ist.

Im Rahmen des neuen Zahlungsverfahrens treten die Verkäufer ihre Kaufpreisforderung gegen den Käufer an eBay ab und eBay macht diese Forderung in eigenen Namen gegen den Käufer geltend. Den Käufern steht für jeden Artikel, der von einem neuen Verkäufer angeboten wird, die gleiche Auswahl an Bezahlmethoden zur Verfügung. Sie können bei der Zahlung zwischen Banküberweisung, PayPal, Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift sowie dem Zahlungsdienstleister Skrill (früher Moneybookers) wählen. Ist das Geld bei eBay eingegangen, wird der Verkäufer von eBay darüber informiert und aufgefordert, den Artikel zu versenden. Wurde der Artikel vom Verkäufer versendet und in Mein eBay als verschickt markiert, zahlt eBay den Verkäufer anhand bestimmter Auszahlungsfristen aus. Der Verkäufer kann dabei wählen, ob die Auszahlung auf sein Bank- oder sein PayPal-Konto erfolgen soll. Die Auszahlungsfristen richten sich nach dem Mitgliedskonto-Typ (privat oder gewerblich), der Auszahlungsmethode (PayPal oder Überweisung) sowie bei gewerblichen Verkäufern dem Service-Status und der Verkaufshistorie.

Thema: Auktionen im Internet | Kommentare (7) | Autor:

Abmahnrisiko bei eBay

Mittwoch, 14. Mai 2008 22:06

Kurz nach der Gründung war Ebay eine Art virtueller Flohmarkt. Ähnlich war es auch als das Onlineauktionshaus nach Deutschland kam. Heute stellen Gewerbetreibende den Großteil der Verkäufer bei Ebay. Doch viele, insbesondere die ein Kleingewerbe haben, wissen nicht, dass sie sich in ein Haifischbecken begeben. Das trifft auch auf Privatleute zu. Ehe man sich versieht, ist man Gewerbetreibender bei Ebay. Auch wenn man das gar nicht will. Da reicht es schon mal ein paar Artikel zu viel reinzustellen. Gewerblichen Ebay-Anbieter haben umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten…(ganzen Artikel lesen)

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