Beiträge vom März, 2009

Wann dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht

Sonntag, 22. März 2009 18:48

Wer online gewerblich mit Ware handelt, insbesondere bei eBay, muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehren. Nach § 355 BGB ist der Verbraucher an die Abnahme der Ware nicht gebunden, wenn er den Vertrag fristgerecht widerruft oder die Ware zurückschickt. Vielen Verkäufer wissen jedoch nicht, dass es auch Ausnahmen gibt. In einigen Fällen muss kein Widerrufsrecht eingeräumt werden… Weiterlesen

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100% Originalware ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten – Abmahngrund

Donnerstag, 19. März 2009 22:52

„Wir verkaufen selbstverständlich nur 100 % Originalware“. Kommt Ihnen der Satz bekannt vor? Wenn ja und er kommt auch noch in dieser oder ähnlicher Form in Ihren gewerblichen Auktionen bei eBay vor, so sollten Sie ihn vielleicht schleunigst ändern. Das LG Bochum hat entschieden, dass der Verkäufer sich durch die Formulierung „Garantie – Echt-heitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren“ unlauter Verhalten hat, indem er mit Selbstverständlichkeiten warb.

Darin steht

„Die Kammer verkennt nicht, dass es gerade bei Verkäufen über eBay häufig um gefälschte Markenware geht. Dies ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich jeder Verkäufer – wenn er nicht etwas anderes mitteilt – verpflichtet ist, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Verfügungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft der Verfügungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil.“

Das ganze  Urteil ist hier zu finden: LG Bochum Az.:I-12 o 12/09 vom 10.02.2009

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Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!

Montag, 16. März 2009 21:20

Ein gewerblicher Verkäufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft. Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der Händler von der „Anwaltskanzlei Hartmann“ abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e „vergleichbare Produkte“. Das bedeutet konkret: Überwiegend Parfüms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt zählt folgende Verstöße auf.:

„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat“

„Ferner fehlt der Hinweis über die Übernahme der Versandkosten durch den Verkäufer“

„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.“

„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der Nähe des Artikelpreises aufgeführt wäre“

„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor“

Der Streitwert beträgt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der Händler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche „Mitbewerber“ abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradhändler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu spülen.

Der Abgemahnte eBay Händler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Geschädigte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, könnte man unter Umständen beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies würde sich positiv für alle Beteiligten auswirken. Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.

Die Abmahnung können Sie hier durchlesen. Der Text wurde natürlich anonymisiert.

Abmahnung Seite 1

Abmahnung Seite 2

Abmahnung Seite 3

Abmahnung Seite 4

Abmahnung Seite 5

Abmahnung Seite 6


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Bewerberin für Polizeidienst wegen Table-Dancing abgelehnt

Dienstag, 10. März 2009 9:40

Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18.02.2009 entschieden und den Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst zum Frühjahr 2009 gegen das vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg vertretene Land auf zügige Fortsetzung ihres Bewerbungsverfahrens abgelehnt.

Nach Auffassung der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das Bereitschaftspolizeipräsidium das Bewerbungsverfahren zu Recht abgebrochen. Denn es bestünden Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin. Dem Bereitschaftspolizeipräsidium seien nämlich anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort habe sich die Bewerberin noch während des Auswahlverfahrens schon als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt gehabt, die jedenfalls wie „Table-Dancing“ vor Publikum wirkten. Der Vortrag der Bewerberin, dass diese Fotos inzwischen gelöscht seien, auch habe sie nur in der einen Bar bedient und in Stiefeln und Bikini zum Amüsement der z.T. auch jugendlichen Gäste getanzt, ändere daran nichts. Die Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin würden sich aus die für viele Internetnutzer einsehbare Verknüpfung zwischen einer (auch nur künftigen) Tätigkeit bei der Polizei und ihren Aktivitäten als „Table-Dancerin“ ergeben. Denn diese Verknüpfung lasse vermuten, dass sich die Bewerberin durch die Angabe der (künftigen) Berufstätigkeit einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe, worin ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus zu etwaigen Nebentätigkeiten liegen dürfte. Auch sei inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts des Missbrauchs von Dienstbezeichnungen anhängig.

Gegen den Beschluss (Az.: 9 K 384/09) ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen.

Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart v. 23.02.2009

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„Ehrbare Männer“ – Zwei New Yorker Polizisten waren Killer der Mafia

Sonntag, 8. März 2009 18:05

Polizisten die für die Mafia Menschen umbringen? Sie meinen das gibt es nur im Film?

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurden zwei frühere Beamte der New Yorker Polizei wegen Mordes, Mordversuchs, Erpressung, Geldwäsche und Drogenhandel zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Männer haben die Verbrechen während ihres Dienstes bei der Polizei begangen. Eine vorzeitige Haftentlassung wurde ausgeschlossen.

Bereits im Jahr 2006 wurden die beiden Ex-Polizisten im ersten Verfahren schuldig gesprochen. Das Urteil blieb damals aus formalen Gründen aus.

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Die gute alte Jugendherberge, eine Marke?

Donnerstag, 5. März 2009 20:01

Mit Beschluss vom 26.01.2009 (Az:25 W (pat) 8/06) hat das Bundespatentgericht (BPAtG) entschieden, dass die Marke „Jugendherberge“ für die Bereiche Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen nicht „unterscheidungskräftig“ ist. Die Marke wurde deshalb gelöscht. Nach Ansicht der Richter, verbinde man mit dem Begriff eine „einfach ausgestattete Unterkunftsstätte für Jugendliche“. Auch sei die Wortkombination durchaus gebräuchlich für Unterkunfts- oder Übernachtungsstätten.

Geklagt hatte ein Hotel- und Hostelunternehmen und beantragte die Löschung der Marke „Jugendherberge“. Markeninhaber war das Deutsche Jugendherbergswerk. Das Urteil ist hier zu finden: BPAtG Beschluss vom 26.01.2009 (Az:25 W (pat) 8/06)


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