Beiträge vom Februar, 2009

Eine „Münchener Weißwurst“ muss aus München kommen….oder doch nicht?

Sonntag, 22. Februar 2009 11:09

Eine echte „Münchener Weißwurst“ muss auch aus München kommen. Doch was ist, wenn sie nicht aus München, sondern aus Hamburg oder Berlin stammt? Darf sie sich dann trotzdem noch Münchener Weißwurst nennen? Mit dieser Frage hat sich das Bundespatentgericht beschäftigt.

Die „Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst“ beantragte die Eintragung der Bezeichnung „Münchner Weißwurst“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als geografische Herkunftsangabe. Mit dem Eintrag in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben“ hätten gemäß EU-Recht, die Würste nur noch in München produziert werden dürfen. Das DPMA hatte keine Einwände und bestätigte, die Eintragung.

Viele Metzgereibetriebe außerhalb Münchens waren alles andere als erfreut über dieses Urteil. Sie legten Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundespatentgericht ein. Die „Münchener Weißwurst“ sei eine Gattungs- und keine Herkunftsbezeichnung. Auch werden erhebliche Mengen der „Münchener Weißwürste“ außerhalb Münchens produziert. Eine schwerpunktmäßigen Produktion im Landkreis München fehlt somit.

Mit Beschluss vom 17.02.2009 (Az.30W (pat) 22/06) entschied das Gericht, dass die „Münchener Weißwurst“ eine Gattungsbezeichnung sei und der Schutz einer geografischen Herkunftsangabe somit nicht gegeben ist. Anders würde es vielleicht beim Begriff „Original Münchener Weißwurst“ aussehen, da hier laut der „Bekanntmachung über die Zusammensetzung von Weißwürsten“ der Stadt München vom 15.03.1972 besondere Zubereitungsvorgaben beachtet werden müssen.

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Betreiber und Admin-C haften nicht für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Sonntag, 15. Februar 2009 14:57

Das LG Düsseldorf hat noch einmal entschieden, dass eine Domainbörse, nicht vor Kenntnis für die Rechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf der Domain begeht. Die zumutbaren Prüfungspflichten wären überdehnt. Somit scheidet eine Mitstörerhaftung für den Betreiber und den Admin-C aus. Es wäre dem Betreiber nicht zumutbar, jede einzelne Domain samt Werbeanzeige auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Bisher gab es nur eine Entscheidung zum Thema Domain-Parking, die eine Mitstörerhaftung des Betreibers bejahte.  Alle anderen wurden von den Gerichten abgelehnt.

Das Urteil ist hier Nachzulesen: Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.09.2008 – Az.: 2a O 40/08

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