Beiträge vom Dezember, 2008

Emoticons und der Traum vom schnellen Geld

Sonntag, 14. Dezember 2008 12:31

Emoticons wie „:-)“ oder“ ;-)“ sind aus dem Internet gar nicht mehr wegzudenken. Auch Unternehmen nutzen Emoticons in ihrer Werbung. Warum also nicht damit Geld verdienen, dachte sich bestimmt Oleg Teterin, Manager der Firma Superfone. Superfone ist in der Mobilfunkwerbung in Russland tätig. Vor einigen Tagen verkündete er siegessicher in der Presse, dass die russische Patentbehörde ihm das Markenrecht an dem Emoticon „;-)“ zugeteilt hätte. Wer von nun an Werbung mit dem Emoticon macht, muss zahlen.

Die Empörung war bei russischen Unternehmen natürlich groß. Auf Nachfrage der staatlichen Nachrichtenagentur RIA Nowosti, nahm das Patentamt Stellung. Das Smiley-Symbol sei ein „allgemeingültiges Symbol“ und könne gar nicht geschützt werden, so die Patentbehörde. Der Antrag werde abgelehnt. Somit ist wohl der Traum vom schnellen Geld geplatzt…

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Vorsicht vor möglicher Abzocke bei kostenlosen Einträgen in Internetbranchenverzeichnisse!

Donnerstag, 11. Dezember 2008 12:48

Wo kostenlos draufsteht, ist nicht immer kostenlos drin. Ein Gewerbetreibenden bekam vom Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses, ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung der Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dem Formular ganz unten und kleingedruckt zu finden waren, war der Hinweis versteckt, dass der Eintrag 1076,75 EUR + Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.

Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Kurz danach bekam er die Rechnung: 1249,03 EUR waren zu zahlen. Als der Gewerbetreibende sich weigerte die Rechnung zu bezahlen, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Es sei nämlich keine wirksame Vereinbarung zustande gekommen, da der Preis im kleingedruckten so versteckt versteckt gewesen sei, dass man ihn leicht überlesen konnte. Die Klausel sei deshalb überraschen und somit unwirksam.

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