Trennungspflicht der T-Com nach 60 min.
Donnerstag, 28. Februar 2008 21:27
Laut einem Urteil des OLG Celle ist die Deutsche Telekom zur Unterbrechung von Mehrwertdienstleistungen nach einer Stunde vepflichtet, auch wenn es sich um Dienstleistungen fremder Anbieter handelt. Im vorliegenden Fall hatte der minderjährige Sohn des Anschlussinhabers eine Verbindung zu Sex-Seiten über 50 Stunden lang aufrecht erhalten. Die Kosten muss er deshalb nicht tragen. Urteil vom 24. Juni 2004, Az.3 U 13/03
Thema: Telekommunikation | Kommentare (0) | Autor: BD